Was „besenrein“ wirklich bedeutet
Viele Mietverträge verlangen eine besenreine Übergabe. Gemeint ist eine Wohnung ohne Gegenstände, mit gefegten Böden und ohne groben Schmutz. Steht im Vertrag eine Endreinigung, reicht das nicht: Dann müssen Küche, Bad und Fenster gründlich gereinigt sein. Lesen Sie deshalb vor dem Auszug genau nach, was vereinbart ist.
Küche: hier wird am häufigsten nachgefragt
- Backofen innen, Bleche und Gitter entfetten
- Dunstabzugshaube und Filter reinigen
- Schränke innen und außen auswischen
- Fliesenspiegel, Spüle und Armaturen entkalken
Bad und WC
Kalk an Duschwand, Armaturen und Fliesen ist der Klassiker bei Übergaben. Entkalken Sie mit einem milden Mittel und arbeiten Sie die Fugen nach. WC und Waschbecken sollten frei von Urinstein sein, Abflüsse frei.
Fenster, Türen und Heizkörper
Rahmen, Falze und Fensterbänke werden oft vergessen. Gleiches gilt für Heizkörper zwischen den Lamellen, Lichtschalter, Steckdosen und Türzargen. Ein feuchtes Mikrofasertuch reicht meist aus.
Zeitplan für Ihren Auszug
Planen Sie die Endreinigung ein bis zwei Tage vor dem Übergabetermin, wenn die Wohnung leer ist. Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, sollte ein bis zwei Wochen vorher anfragen.
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