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Vermieten und Verwalten

Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen: So geht es richtig

Was die Betriebskostenverordnung erlaubt und wie Sie die Kosten fair verteilen.

6 Min. Lesezeit Team G&E, Alzey November 2026
Treppenhausreinigung auf Mieter umlegen: So geht es richtig
Kurz erklärtDie Kosten für eine professionelle Treppenhausreinigung dürfen Vermieter über die Nebenkosten auf Mieter umlegen. Grundlage ist § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung. Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und die Kosten wirtschaftlich sind.

Die rechtliche Grundlage

Die Betriebskostenverordnung zählt die Kosten der Gebäudereinigung ausdrücklich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Dazu gehören die Reinigung von Zugängen, Fluren, Treppen, Kellern und Gemeinschaftsräumen.

Nach Wohnungen oder nach Fläche verteilen?

Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Ist im Mietvertrag ein anderer Schlüssel vereinbart, etwa nach Wohneinheiten, gilt dieser. Bei acht gleich großen Wohnungen trägt jede Partei 12,5 Prozent.

Tipp aus der PraxisEin paar Fotos vom Objekt reichen oft schon für einen Festpreis. Rufen Sie uns an unter 0151 24832823, dann wissen Sie vorher, was es kostet.

Was nicht umgelegt werden darf

  • Reparaturen und Instandhaltung
  • einmalige Grundreinigungen nach Bauarbeiten
  • Verwaltungskosten

Wirtschaftlichkeit beachten

Vermieter müssen das Gebot der Wirtschaftlichkeit einhalten. Ein schriftliches Leistungsverzeichnis und ein Festpreis helfen, die Kosten gegenüber Mietern nachvollziehbar zu machen.

Unterstützung aus Alzey

G&E Gebäudereinigung übernimmt das für Sie im Umkreis von 40 km um Alzey, zum Beispiel in Alzey, Mainz, Worms, Bad Kreuznach, Ingelheim, Wörrstadt. Mehr zur Leistung lesen Sie auf der Seite Treppenhausreinigung. Die Besichtigung ist kostenlos, danach erhalten Sie einen schriftlichen Festpreis.

Lieber vom Profi erledigen lassen?

G&E übernimmt das für Sie in Alzey und 40 km Umkreis: Treppenhausreinigung mit kostenloser Besichtigung, Festpreis und festem Team.

Häufige Fragen zum Thema

Kurz und ehrlich beantwortet. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp.

Antwort innerhalb von 24 Stunden
Dürfen Mieter zur Treppenreinigung verpflichtet werden?

Ja, wenn das im Mietvertrag oder in der Hausordnung wirksam vereinbart ist.

Muss die Rechnung aufgeschlüsselt sein?

Sie sollte erkennen lassen, welche Leistungen enthalten sind, damit die Umlage nachvollziehbar ist.

Kann ich Hausmeister und Reinigung zusammen abrechnen?

Ja, beide sind umlagefähig, sollten aber getrennt ausgewiesen werden.